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Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

BWL IX: Lehrstuhl für Internationales Management – Prof. Dr. Reinhard Meckl

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Klausuren

Allgemeine Hinweise

​Studien-/PrüfungsordnungenEinklappen

Die allgemeinen Studien-/Prüfungsordnungen finden Sie hier.

​KlausurtermineEinklappen

Die Termine der Klausuren werden zentral auf Fakultätsebene koordiniert. Aktuelle Informationen zu den Terminen und der Organisation der Bachelor- und Master-Klausuren finden Sie auf der Website des Studienportals BWL.

​NachholklausurenEinklappen

Grundsätzlich bieten wir bei allen Veranstaltungen einen Nachholtermin am Beginn des Folgesemesters zum normalen Klausurenzeitraum an. Aktuelle Informationen zu den Terminen und der Organisation der Bachelor- und Master-Klausuren finden Sie auf der Website des Studienportals BWL. Bitte sehen Sie von Nachfragen am Lehrstuhl zu möglichen Terminen ab.

AltklausurenEinklappen

Altklausuren werden von der Fachschaft zur Verfügung gestellt. Bitte sehen Sie von Anfragen an unserem Lehrstuhl ab.


Vor der Klausur

Anmeldung zu KlausurenEinklappen

Bitte versäumen Sie es nicht, sich fristgerecht über CAMPUSonline für Klausuren an- und auch ggf. abzumelden. Erasmus-Studierende melden sich bitte zusätzlich per E-Mail an bwl9@uni-bayreuth.de an.

Beachten Sie, dass die Anmeldefrist für Klausuren mit Ablauf des achten Tages vor dem Klausurtermin endet. Nach Ablauf der Anmeldefrist sind Anmeldungen zu Klausuren nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, die Sie nicht selbst zu vertreten haben. 

Bei Problemen mit der An- oder Abmeldung wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Prüfungsamt. Wichtige Informationen zu Prüfungsangelegenheiten finden Sie in diesen FAQs.

​Krankheitsbedingter Rücktritt vom PrüfungsversuchEinklappen

Sollten Sie verhindert sein, an einer Prüfung teilzunehmen, so wenden Sie sich bitte an Ihr Prüfungsamt. Beachten Sie hierzu bitte folgende Hinweise.

​VorkorrekturEinklappen

Generell besteht kein Anspruch auf Vorkorrektur. In begründeten Fällen sind wir jedoch bemüht, Ihnen Ihr Klausurergebnis (Bestanden/Nicht bestanden, in Ausnahmefällen auch die Note) früher mitzuteilen.

Begründete Fälle liegen in der Regel dann vor, wenn die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses nach Abschluss des Studiums, die Zulassung zu einem Auslands- oder weiterführenden Studium (z. B. Master-Studium) oder die Gewährung einer Förderung (z. B. Stipendium oder BAföG) zwingend von dem Ausgang dieser letzten Prüfungsleistung im Studium abhängt.

Hinweis: Die vorzeitige Korrektur und Veröffentlichung des Klausurergebnisses kann sich (im Vergleich zur regulären Veröffentlichung der Klausurergebnisse aller Teilnehmer) auch zu Ihren Ungunsten auswirken.

Für die Beantragung einer vorzeitigen Korrektur Ihrer Klausur müssen Sie innerhalb der An-/Abmeldefrist für die jeweilige Klausur (i.d.R. 7 Werktage vor dem Klausurtermin) einen Antrag auf Vorkorrektur stellen und an den Lehrstuhl senden. Einen entsprechenden Vordruck können Sie hier downloaden:

Den ausgefüllten Antrag reichen Sie bitte gemeinsam mit den Belegen, aus denen ersichtlich ist, warum ein Abwarten der üblichen Korrekturfrist nicht zumutbar ist, im Sekretariat ein (persönlich zu den Öffnungszeiten oder per Post oder E-Mail).

Bitte schreiben Sie am Prüfungstag auf die erste Seite Ihrer Klausur den Vermerk "Vorkorrektur". Sobald die Vorkorrektur erfolgt ist, werden Sie davon in Kenntnis gesetzt.

​Nachteilsausgleich/SchreibzeitverlängerungEinklappen

Einen Antrag auf Nachteilsausgleich/Schreibzeitverlängerung stellen Sie bei dem für Sie zuständigen Prüfungsamt. Ein separater Prüfungsraum wird in der Regel nicht gestellt.


Während der Klausur

Während der KlausurEinklappen

Sollten Sie zum Prüfungstermin nicht pünktlich erscheinen, riskieren Sie mit Ihrer Verspätung, die Klausur in der entsprechend kürzeren Zeit bearbeiten zu müssen.

Halten Sie bitte während der Klausur Ihren Studierendenausweis bereit und schalten Sie Ihr Handy aus. Generell sind keine Hilfsmittel zugelassen (Ausnahme: Taschenrechner). Ausländischen Studierenden ist jedoch ein Wörterbuch gestattet.


Nach der Klausur

NotenbekanntgabeEinklappen

Die Bekanntgabe der Noten erfolgt ausschließlich über das Prüfungsamt. Bitte beachten Sie, dass die Korrektur Ihrer Klausur aufgrund der Vielzahl an Prüfungen an unserem Lehrstuhl einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Haben Sie hierfür bitte Verständnis.

KlausureinsichtEinklappen

Für wirtschaftswissenschaftliche und rechtswissenschaftliche Studiengänge findet die Klausureinsicht über cmlife statt. Genauere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Prüfungsamtes der Fakultät III.

Studierende anderer Studiengänge wenden sich bitte an Ihr zuständiges Prüfungsamt.

NachkorrekturantragEinklappen

Den Antrag auf Nachkorrektur stellen Sie innerhalb eines Monats nach Freischaltung der digitalen Einsicht bitte schriftlich mit detaillierter Begründung an das Prüfungsamt.

Hinweis: Im Rahmen der Nachkorrektur können bereits vergebene Bewertungen auch zum Nachteil des Klausurteilnehmers abgeändert werden.


Verantwortlich für die Redaktion: Univ. Prof. Dr. Reinhard Meckl

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